1.) Gegenstand des Lizenzvertrages/DefinitionDie Bestimmungen des Software Lizenzvertrages gelten zeitlich uneingeschränkt für die von der Randgruppe angebotene Software "Randshop". Mit Zustimmung zum Lizenzvertrag erhält der Verwender eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software. Von der Randgruppe hergestellte Software ist als solche sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet. Durch das Downloaden, aufspielen und/oder den Gebrauch der Software erklärt sich der Benutzer mit den Bedingungen der Software Lizenzvertrages einverstanden und erkennt diese ohne zeitliche Einschränkung verbindlich an. Mit dem beschriebenen Maßnahmen und der Akzeptierung der Lizenzbedingungen kommt zwischen der Randgruppe und dem Lizenznehmer/Benutzer ein entsprechender Lizenzvertrag zustande. Die Software einschließlich aller ihrer Bestandteile (Produkthandbücher, technische Unterlagen, Beschreibungen, Designs, Bilder so wie Texte, welche durch den Softwarecode fest vorgegeben sind) ist Eigentum der Randgruppe. Hierzu gehören nicht alle via Adminoberfläche in dem Shop ladbare Inhalte wie Bilder, Texte, Programme (z. B. Bilder, Flashprogramme und Beschreibungen von Artikeln und Rubriken, Systemgrafiken und Texte oder Systemhintergründe). Diese sind Eigentum des Shopbetreibers.2.) Lizenz für Basis-VersionDie Software "Randshop" darf kostenlos in der Basis-Version ohne zusätzliche kostenpflichtige Module, wie sie zum Download bereit stehen verwendet werden. Diese kostenlose Verwendung unterliegt folgenden Bedingungen: 1. Die bestehenden Copyright hinweise der Software "Randshop" sowie der Firma die Randgruppe dürfen nicht entfernt werden. 2. Die Verwendung des Codes oder von Codefragmenten der Software in Fremdsoftware sind untersagt.3.) Copyrightfree-VersionDas entfernen der Copyright-hinweise der Basisversion ist kostenpflichtig. Es gelten die auf der Homepage der Randgruppe hierfür angegebenen Preise. Der Käufer der Copyrightfree-Version verpflichtet sich, der Randgruppe innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb der Lizenz die URL des Shops, der mit der Copyrightfree-Lizenz betrieben wird mitzuteilen. Es gelten im übrigen die unter Nr. 2.) genannten Lizenzbedingungen4.) Verstöße gegen die LizenzbedingungenVerstöße gegen die Lizenzbedingungen berechtigen die Randgruppe zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages. Darüber hinaus ist die Randgruppe bei Zuwiderhandlungen berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Hühe von 500,- EUR zu erheben. Unberührt bleiben darüber hinaus ebenfalls die Rechte der Randgruppe auf Beseitigung der Beeinträchtigungen, Unterlassung und Herausgabe des Gewinns unter entsprechender Rechnungslegung.5.) VeröffentlichungDie Randgruppe hat das Recht, Randshopsysteme, die im Internet gefunden oder an die Randgruppe gesendet werden, in die Liste der Lifeshops oder Referenzen unter der URL www.randshop.com für User öffentlich zu machen.6.) GewährleistungDie Software wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Kostenfreiheit der Verfügungsstellung der Software übernimmt die Randgruppe keinerlei Gewährleistung für die Software. Dies gilt insbesondere für die Verwendbarkeit, Marktreife, Qualität und Leistungsfähigkeit der Software. Insbesondere bestehen auch keine Gewährleistungsansprüche bei Mängel/Fehler der Software. Der vorbenannte Gewährleistungsausschluss bezieht sich ausdrücklich auch auf die Copyrightfree Version des Randshops.7.) Statistische AuswertungZu statistischen Zwecken wird bei der Installation sowie bei einem Update die URL des Shops sowie die Version gespeichert.8.) HaftungDie Randgruppe haftet lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.9.) Salvatoresche KlauselSollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die Gesetzlichen Vorschriften. Die Lücken im Vertrag werden durch ergänzende Vertragsauslegungen geschlossen, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages und der Intention der Vertragsparteien gerecht werden.10.) RechtswahlDieser Lizenzvertrag unterliegt Deutschem Recht.11.) GerichtsstandvereinbarungAlleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Randgruppe in Berlin.